Änderung der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

ich stelle folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

§33 (1) der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Obertshausen wird wie folgt ergänzt:

Fraktionen, auf die bei der Besetzung eines Ausschusses kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in diesen ein Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Fraktionslose Stadtverordnete, die einem Ausschuss nicht angehören sind ebenfalls berechtigt, mit beratender Stimme teilzunehmen.

Begründung:

Fraktionslose Stadtverordnete haben dasselbe Programm zu absolvieren.

Ausschüsse bereiten die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung vor und Fragen zu den Anträgen werden dort versucht zu klären.

Ohne Fragemöglichkeit in den Ausschüssen ist die Arbeit als Stadtverordnete nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elke Kunde, Stadtverordnete