Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

Zur Finanzierung der Saunasanierung sowie eines Freibadangebotes wie in 2009/2010 in den Ausschüssen vorgestellt wird der Städt. Beteiligungsgesellschaft ab 2013 Zinskostenhilfe in Höhe von 250 T€ im Produkt 522-10 gewährt.
Zur Finanzierung wird das städt. Gebäudemanagement städt. Grundstücke und Wohnimmobilien im Wert von 3,5 Millionen Euro zum Verkauf vorschlagen und an den Markt bringen, die für die Stadt am wenigsten strategisch sind oder hohen Investitionsstau haben.

Begründung:
Die Sanierung der Sauna mit einem geschätzten Investitionswert von 2 Mio € wird seit Jahren verschoben.
Diese kann betriebswirtschaftlich sinnvoll nur in den Sommermonaten vorgenommen werden, Stand heute also frühestens Sommer 2013.
Zusätzlich war bislang Konsens, ein Freibadangebot basierend auf einem Schwimmteich in die Maßnahme mit einzubeziehen – geschätztes Investitionsvolumen ca 1,5 Mio €.
Diese 3,5 Mio € wurden bei einem Annuitätsdarlehen mit einer 25-jährigen Laufzeit auf eine jährliche Belastung von ca. 250 T€ beziffert, die als Zinskostenhilfe an die städt. Beteiligungsgesellschaft zu zahlen wäre.
Diese Mittel sind bislang im Haushalt nicht vorgesehen, im Haushaltskonsolidierungskonzept wird aber in der lfd. Nr. 29 ab 2014 mit Mehreinnahmen durch „Attraktivitätssteigerungen (Aussengelände, Schwimmteich und Saunasanierung)“ gerechnet.
Die Mittel zur Erzielung dieser Mehreinnahmen sollten dann auch ordentlich im Haushalt ausgewiesen und zur Verfügung gestellt werden.
Laut Eröffnungsbilanz 2009 hat die Stadt Wohngebäude im Wert von 4,9 Mio € und Bau- und Bauerwartungsland im Wert von 7,3 Mio €. Die Vorhaltung dieser Werte ist keine Pflichtaufgabe und kann bzw. sollte zur Finanzierung weiterer freiwilliger Aufgaben wie Bäderbetrieb herangezogen werden.
Dies wird bei entsprechender Auswahl von Immobilien auch positive Effekte auf das zukünftige Investitionsprogramm haben, da Renovierungen entfallen.