Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In §5 Ziffer 1 Buchstabe a) der Haushaltssatzung wird der Wert für die
Grundsteuer B auf 310 v. H.
festgesetzt.
Entsprechende Mehreinnahmen von 150.000 € sind in den entsprechenden Haushaltspositionen einzuarbeiten.

Begründung:
Die Kommunalaufsicht fordert in ihren Genehmigungsschreiben für unseren Haushalt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer zur Verbesserung der städt. Einnahmen mindestens auf den Kreisdurchschnitt anzuheben ist.
Laut Übersicht der Werte im Kreisgebiet im Vorbericht von Seite 38 ist dieser Kreisdurchschnitt derzeit 302 v. H. Eine Anhebung unter diesen Wert wird dieses Monite der Kommunalaufsicht nicht beheben und wir werden weiterhin aufgefordert, den Durchschnitt mindestens zu treffen.
Zu beachten ist außerdem, dass die Erhöhung unseres Wertes wieder den Kreisdurchschnitt anhebt. Beim derzeit angepeilten Wert von 295 v. H. wäre der neue Durchschnitt 306 v. H.
Der Wert sollte so bemessen werden, dass der Wert wieder einige Zeit stabil gehalten werden kann.
Eine Erhöhung auf 310 v. H. würde den Kreisdurchschnitt auf 307 v. H. anheben.
Die Grundsteuer gleich im nächsten Jahr 2013 von 295 v. H. auf 330 v. H. anzuheben wie im Haushaltskonsolidierungskonzept vorgeschlagen, kann damit entfallen.