gemeinsamer Antrag B90/Grüne und FDP
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,
wir stellen folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag:
Im Produkt 111-10 werden 10.000,00 € für Anwaltskosten eingestellt.
Die Deckung erfolgt im gleichen Produktkreis durch Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Begründung:
Die Stadt Obertshausen befindet sich in einer Haushaltslage, die die kommunale Selbstverwaltung und Gestaltungsmacht der Gemeinde gefährdet sowie immer neue steuerliche Belastungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen unabdingbar macht.
In den städtischen Unterlagen zur Haushaltssituation 2025/2026 werden ausdrücklich mehrere Belastungsfaktoren benannt: rückläufige Erträge aus allgemeinen Steuermitteln und dem Kommunalen Finanzausgleich, steigende Kreis- und Schulumlagen, erhebliche Mehrkosten im Bereich der Kinderbetreuung sowie neue Aufgaben ohne entsprechenden finanziellen Ausgleichdurch Land und Bund.
Für Obertshausen wird in diesem Zusammenhang unter anderem dargestellt, dass aufgrund der Wirtschaftslage rund 400 Millionen Euro weniger vom Land Hessen an die Kommunen fließen. Zugleich steigen die Zuschüsse für die Kinderbetreuung deutlich an. Auch die Kreis- und Schulumlage entwickelt sich für Obertshausen auf sehr hohem Niveau weiter.
Die Zuspitzung der Lage ist nicht abstrakt, sondern konkret: Der Haushalt für 2026 ist nicht genehmigt worden und schließt mich einem Fehlbetrag von 4 Millionen. Der Magistrat der Stadt Obertshausen hat bereits eine Haushaltssperre in Höhe von 800.000 Euro beschlossen und erarbeitet derzeit ein Haushaltssicherungskonzept. Zugleich wurde öffentlich darauf hingewiesen, dass weitere Belastungen unter anderem aus der Umlageentwicklung resultieren.
Diese Entwicklung steht in einem klaren Spannungsverhältnis zur Hessischen Verfassung. Art. 137 der Verfassung des Landes Hessen bestimmt, dass der Staat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern hat. Werden den Kommunen neue Aufgaben übertragen oder bestehende Aufgaben verändert und führt dies zu Mehrbelastungen, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. Genau daran fehlt es schon seit längerem. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat erklärt, dass der Grundsatz der Veranlassungskonnexität nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ derzeit nur unzureichend umgesetzt wird. Der Verband spricht von einer schleichenden Überforderung fast aller Kommunen. Und die zahlreichen Resolutionen und Protestaktionen der Städte und Gemeinden unterstreichen das.
Auch der Hessische Rechnungshof hat die Lage der Kommunalfinanzen als kritisch beschrieben und ausdrücklich formuliert: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“ Die Stadt Obertshausen darf mit dieser Entwicklung nicht länger allein gelassen werden Wenn politische Forderungen, Appelle und Resolutionen nicht ausreichen, müssen rechtliche Schritte geprüft und – sofern Erfolgsaussichten bestehen – konsequent eingeleitet werden.
Ziel ist es, die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung der Kommunen durchzusetzen und weiteren Schaden von der kommunalen Selbstverwaltung und der Demokratie abzuwenden.
Es kann so nicht mehr weitergehen.
Zudem ist die zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger über immer wieder erhöhte Grundsteuern und der Unternehmen über erhöhte Gewerbesteuern an ihre Grenzen gelangt. Es kann nicht sein, dass die Bevölkerung immer wieder für die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen durch Land und Bund zur Rechenschaft gezogen wird und dafür sorgen soll, dass die Handlungsfähigkeit der Kommune erhalten bleibt.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage der Stadt Obertshausen, der bevorstehenden Beschlussfassung des Haushalts 2026 und der fortlaufenden finanziellen Mehrbelastung der Kommunen. Die Stadt hat bereits konkrete Sparmaßnahmen in Form einer Haushaltssperre beschlossen. Eine spätere Behandlung würde die notwendige politische und rechtliche Reaktion unnötig verzögern.
Die Aufwendungen sind für eine mögliche Beteiligung für anfallende Anwaltskosten vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Roth, Fraktionsvorsitzender B90/Grüne
Elke Kunde, Stadtverordnete