Freie Demokraten – FDP #FDP04V2

Änderungsantrag zum Haushalt

Beschlussvorschlag:

Im Produkt 522-10 Gebäudemanagement wird eine neue Investitionsnummer „Energetische Sanierung Fenster und Heizungen gemäß BGB §555b“ für 2020 und 2021 mit je 150.000€ als Sammelposten eingerichtet und von der Verwaltung nach Prüfung der Objekte in Einzelmaßnahmen spezifiziert. Dies soll auch in den 3 Folgejahren kontinuierlich beibehalten werden. Im Rahmen der energetischen Modernisierungsmaßnahme gemäß §555b BGB) sollen in städtischen Mietwohnungen Fenster, die älter als 20 Jahre sind auf Wärmebedarfsberechnung geprüft und bei positivem Ergebnis ausgetauscht werden. Dieselbe Prüfung ist bei Heizungen vorzunehmen. Die Kosten sollen nach den gesetzlichen Rahmenbedingen auf die Mieter umgelegt werden - 8% der Kosten pro Jahr über 12,5 Jahre.

 

Begründung:

Private Haushalte sind ein wesentlicher Emittent von CO2. Moderne Fenster leisten eine bessere Wärme- und Lärmisolierung, so dass dies ein weiterer Vorteil für die Mieter ist. Um aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun, wäre diese Maßnahme ob der gesetzlichen Regelung schnell durchzuführen und finanziell sowohl für den Mieter als auch für die Stadt zu stemmen. Gegengerechnet für den Mieter wird diese Maßnahme durch die Verringerung des Bedarfs an Heizenergie, welche laut Gesetz in einer Wärmebedarfsberechnung vor Beginn der Maßnahme dazulegen ist. 8% der Kosten können jährlich über 12 Jahre auf den Mieter umgelegt werden, daher ist die Summe für Mieterträge entsprechen zu erhöhen. Die Investition ist nach 12,5 Jahren bezahlt.