Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Koerlin, wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, zukünftig nur noch Investitionszuschüsse an kirchliche Träger und Kirchengemeinden zu gewähren, wenn diese im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinderbetreuung oder Bildung stehen.

Begründung:

Die gravierenden Einnahmeneinbrüche durch die Covid-19 Pandemie und darauf beruhenden Beschränkungen führen zu unvermeidlichen Sparmaßnahmen.
Der gelebte Brauch, kirchlichen Trägern und Kirchengemeinden ähnlich wie Vereinen Zuschüsse zu Investitionen zu gewähren muss unserer Auffassung nach dadurch reduziert werden.
Dies hat weniger etwas mit mangelnder Wertschätzung der Leistungen der Kirchengemeinden für die Allgemeinheit zu tun als mit der Auffassung, dass diese über eine Finanzierung und Mitgliederstärke verfügen, um diese Einschränkungen am ehesten kompensieren zu können.

Um eine Veröffentlichung des Antrags im Original auf der Internetseite der Stadt Obertshausen wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen