Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Koerlin, die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und zu welchen Kosten und Bedingungen die Verwaltung der städt. Mietwohnungen (Nebenkostenabrechnung, Mietverträge, Wohnungsübergaben, Mängelfeststellung, etc.) an externe Dienstleister vergeben werden kann.

Die Interessen der betroffenen Mitarbeiter sind dabei zu berücksichtigen.

Über das Ergebnis der Prüfung ist zeitnah im HFW zu berichten.

Begründung:

Wie der Bericht der Verwaltung auf den Fragenkatalog zum Gebäudemanagement im März letzten Jahres ergab, ist die Anschaffung der Software für die Verwaltung der städt. Wohnungen gravierend verschoben.
Dies gibt Gelegenheit, eine Neuordnung in Betracht zu ziehen und eine Fremdvergabe zu prüfen. Ebenfalls wurde gerade die sukzessive Neuordnung der publikumsrelevanten Bereiche im Rathaus in Richtung „Service-Rathaus“ am Standort Beethovenstr. begonnen.

Somit kann sowohl eine Übergabe des Aufgabenbereichs mitsamt Personal an externe Dienstleister geprüft werden oder aber können die Mitarbeiter mittelfristig für andere Aufgaben im Rahmen der Neuausrichtung „Service-Rathaus“ geschult werden.
Leider ergab die Organisationsanalyse für Bauhof und Gebäudemanagement keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese Fragestellung auch nur angeschnitten wurde. Daher legen wir den in 2019 zurückgezogenen Antrag abermals vor.

Um eine Veröffentlichung des Antrags im Original auf der Internetseite der Stadt Obertshausen wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen