Umsetzung Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofes V2 X/311
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,
wir stellen folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Von den umfangreichen Empfehlungen der Konsolidierungsberatung des Hessischen Rechnungshofes für Obertshausen werden in die Liste zur Beratung der Maßnahmen des Haushaltsgrundsatzbeschlusses folgende Punkte aufgenommen und für zukünftige Haushaltspläne und Verwaltungshandeln evaluiert:
1) Weitere Detaillierung im Gebäudemanagement – Einführung Kostenträgerrechnung (Ebene Liegenschaft)
2) Die Steuer- und Gebührensatzungen sollen alle 5 Jahre auf ihre Aktualität überprüft werden (einschließlich zugrunde liegender Vor- und Nachkalkulationen)
3) Die Folgekosten (Abschreibung, Unterhalt, Zins und Tilgung) für Bauvorhaben sind stets zur Beschlussvorlage mit zu ermitteln bzw. zu planen und zu kommunizieren.
4) Als Grundlage einer (Output-)Steuerung sollen für Produktbereiche und ggf. einzelne Produkte Ziele und Kennzahlen etabliert werden.
Begründung:
Dauerhaft unausgeglichene Ergebnisse höhlen die Selbstverwaltungsmöglichkeiten und kommunalpolitische Prioritätensetzungen aus und setzen die Generationengerechtigkeit aus.
Angesichts der anstehenden und in Diskussion befindlichen großen Projekte muss in einigen Punkten vorbereitende Arbeit geleistet werden, um Ansatzpunkte zu finden.
Zu 1) die Diskussion über eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft oder Alternativen zur bisherigen Eigenbewirtschaftung der städt. Mietwohnungen benötigt detailliertere Zahlen als Entscheidungsgrundlage. Die Aufteilung nach städt. Liegenschaften und städt. Mietwohnungen ist ein erster realisierter Schritt, der weiter verfeinert werden muss. Ein Defizit in einem Bereich, der in anderer Trägerschaft zum Teil hohe Gewinne erwirtschaftet, muss dringend hinterfragt werden
– Kostendeckung wäre das Minimalziel.
Zu 2) Der Hessische Rechnungshof hat einige sehr alte Satzungen gefunden, die einen finanziellen Beitrag leisten könnten, wenn sie regelmäßiger kalkuliert würden. In 2022 ist die Friedhofssatzung im Plan, es sollten aber regelmäßig alle Satzungen betrachtet werden. Wir schlagen vor, in jeder Legislaturperiode jede Satzung einmal zu betrachten und die Satzungen auf die 5 Jahre aufzuteilen.
Zu 3) Anhand des Beispiels Familienzentrum haben wir feststellen müssen, dass diese Zahlen zur Beschlussfassung nicht vorlagen.
Beim beschlossenen Neubau Rathaus oder dem Vorhabenvorschlag Jugendzentrum ist es ebenfalls notwendig, dass zur Beschlussfassung über den endgültigen Planungsstand vor der Vergabe die Folgekosten klar und kommuniziert sind.
Zu 4) Die Beschreibung der Produktbereiche und ihrer Leistungen soll im Haushalt um Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung erweitert werden.
Mit freundlichen Grüßen