Erfolgskontrolle der Belegungssituation für Vereine V2 X/312

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Im Jahr 2022 werden Maßnahmen eingeführt, die ein Berichtswesen „Erfolgskontrolle der Belegungssituation städt. Räumlichkeiten durch Vereine und Organisationen“ aufbauen.
Dabei soll ermittelt werden, ob die Belegung städt. Räumlichkeiten durch Vereine und Organisationen dem vorgelegten Plan entspricht oder ob durch Nichtnutzung oder mangelnde Auslastung eine andere Belegungsplanung neuen Gruppen oder Vereinen Zugang zu den knappen Ressourcen bietet.
Die eigentliche Zählung für das neue Berichtswesen findet erst statt, wenn die Auflagen für die Eindämmung der Corona-Pandemie vollständig aufgehoben sind und man von „Normalbetrieb“ ausgehen kann.

Als ultima Ratio soll die vom Hessischen Rechnungshof vorgeschlagene Entgeltordnung und Neuordnung der Zuschüsse an Vereine mit diesem zusätzlichen Kriterium geprüft werden.

Begründung:

Auch das Vereinsleben ändert sich – neue Gruppen und Initiativen entstehen, die Räume für Trainings suchen und an Vollbelegung der belegbaren Räume scheitern. Auf der anderen Seite wird immer wieder berichtet oder beobachtet, dass angeblich belegte Räume nicht genutzt werden bzw. durch exklusiv an einzelne Vereine oder Organisationen vergebene Räume nicht optimal genutzt werden können.
Auch wenn durch die Pandemiesituation gerade eine Zählung völlig verzerrte Werte liefern würde, kann man für einen hoffentlich in 2022 wieder stattfindenden Normalbetrieb die Weichen stellen und ein Berichtswesen aufbauen, welches Transparenz schafft und dann in Kraft gesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen