Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

ich stelle folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

1. Der am 30.05.2018 gefasste Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 (H) „Quartier zwischen Feldstraße und Rodau“ wird nicht

weiterverfolgt. Es werden mögliche neue Entwicklungen mit einer reinen gewerblichen Nutzung untersucht und die städtebaulichen Rahmenbedingungen

erarbeitet.

2. Die Stadtverordnetenversammlung signalisiert die grundsätzliche Bereitschaft, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Rechenzentrums auf der Fläche des YMOS-Geländes zu prüfen und zu begleiten.

3. Der Magistrat wird beauftragt, die Bedingungen zur Ansiedlung eines Rechenzentrums zu erarbeiten, die der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Prüfung wird im Rahmen eines neuen darauf angepassten Bebauungsplanverfahrens erfolgen.

Die Bedingungen bzw. Kriterien sind auf Basis der städtebaulichen Verträglichkeit zu bewerten – dazu gehören Themen wie beispielsweise Energie, Wasser, Abwärme, Lärmbelastung, Verkehrsanschließung, Begrünung, Betriebsform (Eigennutzung und/oder Colocation) etc.

4. Die Verwaltung wird auf Basis der Bedingungen bzw. Kriterien beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Rahmen der Planung und Umsetzung entstehenden Kosten der Altlastensanierung, Gutachter-, Planungs- und Folgekosten abzuschließen (Kostenübernahmevertrag). Die Überprüfung der Bedingungen bzw. Kriterien wird im Rahmen eines neuen darauf angepassten Bebauungsplanverfahrens erfolgen und dokumentiert.

5. Der Umwelt-, Verkehr- und Bauausschuss wird regelmäßig über entsprechende Zwischenberichte und Mitteilungen im Rahmen des Verfahrens informiert.

Begründung:

Die Magistratsvorlage spricht in der Begründung von einem zweistufigen Verfahren, was im Beschlusstext nicht deutlich wird.

Die Bedingungen bzw. Kriterien sollten vorab verabschiedet werden, ein gewisses Ausmaß an Parallelität mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages sollte möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Kunde, Stadtverordnete