Änderungsantrag zu XI – 1814 Digitale Nutzung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten für die städtischen Digitalisierungsprojekte zu gewährleisten, dass Teile der Gesellschaft, insbesondere ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung in Obertshausen nicht digital diskriminiert werden.

Hierzu ist es erforderlich, für die nicht digitalisierten, also „analog“ nutzenden Bürger/innen eine Partizipationsmöglichkeit, einen analogen Zugang oder adäquate Unterstützung z. B. über den Bürgerservice zu erhalten.

Begründung:

Auch wenn die Digitalisierung in Obertshausen am Anfang steht, sollte für die Prozesse immer einen „Plan B“ für Mitbürger ohne Internet oder -kenntnisse zur Verfügung gestellt werden, ohne dass Medienbrüche die Vorteile der Digitalisierung einschränken.

Dies kann z. B. über eine Unterstützung im Bürgerservice durch die Verwaltung gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen