Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag (Bürger für Obertshausen und B90/Grüne sind Mitantragssteller):

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, den Vorgang „Sanierung Tennenplatz“ mit den Erkenntnissen des Akteneinsichtsausschusses (alle Unterlagen, die Fragenkataloge der Fraktionen, die Antworten des Magistrats und den Abschlussbericht) erneut einer anwaltlichen Prüfung zuzuführen. Ziel der Prüfung soll sein, die von Teilen des Akteneinsichtsausschusses nach vorgefundener Aktenlage vermutete Verantwortlichkeit des beauftragten Projektleiters juristisch überprüfen zu lassen. Sollte die anwaltliche Überprüfung diese Vermutung bestätigen, so wird der Magistrat gebeten, entsprechende juristische Schritte einzuleiten. Über die Ergebnisse der Prüfung soll im HFW berichtet werden.

Begründung:

Die im Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses „Tennenplatz“ dokumentierte Vermutung einiger Ausschussmitglieder, die in der vorhandenen Aktenlage vorgefunden wurde, vermutet die Ursache für die Abweichung von der Leistungsbeschreibung bei der von der Stadt beauftragten Projektleiter. Die in der Ausführung durchgeführte Abweichung vom Leistungsverzeichnis der Ausschreibung, deren Umfang aus den 2 beauftragten und vorgelegten Gutachten abgeleitet wurde, wird hierbei als mögliche Ursache für die gescheiterte Sanierung des Tennenplatzes gesehen.  

Mit freundlichen Grüßen