Die FDP beantragt, die vertragliche Basis für die städt. Zuschüsse für das  Volkbildungswerk Obertshausen nach folgenden Kriterien wieder herzustellen:

zum FDP Antrag Volksbildungswerk

1) Das Volksbildungswerk versorgt die Bevölkerung flächendeckend mit allgemeiner, beruflicher, kultureller und politischer Weiterbildung sowie präventiver Gesundheitsbildung.
Aufgrund seines öffentlichen Auftrags arbeitet es frei von weltanschaulichen, parteilichen, verbandlichen und gewerblichen Interessen.

2) Das Volksbildungswerk setzt seinen öffentlichen Auftrag auch mit einer sozialen Preisgestaltung um. Es arbeitet wirtschaftlich, aber nicht profitorientiert. Zuschüsse der öffentlichen Hand werden ausschließlich für Kurse aus dem öffentlichen Auftrag sowie für die Musikschule verwendet.
Ergänzende Bildungsangebote sind erwünscht, diese müssen aber zumindest ihre direkten, variablen Kosten ausschließlich über die Teilnehmergebühren tragen.

3) Niemand darf aufgrund sozialer oder ethnischer Herkunft oder aufgrund früheren Scheiterns im Schulsystem vom lebenslangen Lernen ausgeschlossen werden. Daher müssen Angebote ausgebaut werden, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsentwicklung des Landes von besonderer Bedeutung sind. Hierzu zählen beispielsweise die politische, sprachliche, interkulturelle, musikalische, gesundheitliche und ökologische Bildung sowie die Familien- und Elternbildung.
Dies kann und soll auch in Kooperationen mit anderen Trägern in Bildungsnetzwerken stattfinden, um die Anzahl und Vielfalt der Angebote zu erhöhen.

4) Zur Bewältigung der zunehmenden Integrationsanforderungen verstärkt das Volksbildungswerk seine Angebote in der Vermittlung von Fremdsprachen und interkulturellen Kompetenzen weiter.

Nächste Woche sind Vorstandswahlen im Volksbildungswerk Obertshausen.

Das Volksbildungswerk mit Volkshochschule und Musikschule erfüllt den ihr von der Stadtverordnetenversammlung übertragenen kulturellen Bildungsauftrag. Auf Wunsch des Parlamentes wurde das VBW, in das die Musikschule 1988 integriert wurde, als e.V. gegründet.

Die für die kulturelle Bildungsarbeit der beiden Schulen aus dem städtischen Haushalt bereitgestellten Mittel wurden über viele Jahre (2000-2010) trotz Lohnsteigerungen der hauptamtlichen Mitarbeiter (Verwaltung und Lehrkräfte) nicht erhöht - de facto eine Zuschusskürzung, da die Kostensteigerungen durch Sparmaßnahmen aufgefangen werden mußten. Laut ver.di sind die Gehälter im öffentlichen Dienst von 2000-2011 um 23% gestiegen (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lohnentwicklung-verdi-beklagt-luecke-zur-privatwirtschaft/6291592.html).

Nach der Kommunalwahl 2011 hat die damalige Kooperation aus CDU und "Bürger für Obertshausen" den Vertrag mit dem Volksbildungswerk, welcher die Grundlage für die Zuschüsse war, gekündigt. Damit (ohne gültigen Vertrag) wurde haushaltstechnisch der Zuschuss an das VBW zur freiwilligen Leistung und somit zum Spielball der herrschenden politischen Kräfte.
http://www.op-online.de/region/obertshausen/musikschule-obertshausen-keine-abstriche-angebot-2590679.html
Jedes Jahr seit 2012 wurde im Haushaltskonsolidierungskonzept die Deckelung bzw. Kürzung der Zuschüsse ans VBW von allen Fraktionen beschlossen - gegen die eine Stimme der FDP, in 2015 gegen die Stimmen von FDP und CDU.
Für das Jahr 2014 wurde der Zuschuss radikal gekürzt - angeblich nur für ein Jahr - und der Verein damit an den Rand des Ruins getrieben. Für 2015 sollte das VBW wieder die bisherige Zuschusszahlung bekommen. Diese "Erhöhung" der Zuschusszahlungen wurde von BfO, SPD und Grünen theatralisch als "ständige Erhöhung der Zuschüsse" dargestellt.

Zur Erinnerung: Das VBW ist organisatorisch ein eingetragener Verein mit einem Vorstand für alle Sparten. In einem e.V. haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen für Defizite. Daher wird der Vorstand bei einer Nichtabdeckung der Ausgaben Insolvenz anmelden – das trifft alle Sparten, auch die Musikschule.
Nach der großen Demonstration der Musikschule vor der geplanten Haushaltssitzung im Dezember 2014 haben die Fraktionen der "neuen Mehrheit" gemerkt, welchen Rückhalt die Musikschule in der Stadt hat und bemühen sich um Schadensbegrenzung.

 

Zum FDP Antrag Hundesteuersatzung

Die Ende 2012 beschlossene Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Obertshausen hat neben den verhaltensbedingten Vorkommnissen auch eine Liste gefährlicher Hunde per Definition eingeführt, die rein auf Rasse oder Abstammung basiert.
Die Rasseliste hat ganz offensichtlich rein gar nichts mit der durch einen Hund ausgehenden Gefährdung zu tun, wenn nicht einmal ein Prozent der Beißattacken auf gelistete Hunderassen zurückgeht.
Das Land Schleswig-Holstein hat dieses Jahr ein beispielhaftes Hundegesetz beschlossen, welches Kriterien enthält, die wir für Obertshausen für sinnvoller und näher an der Lebenswirklichkeit  erachten als die bestehende Regelung.

Auf Antrag der GRÜNEN musste der Magistrat heute in seiner Stellungnahme zum Lärmaktionspianes Hessen, Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt folgende Ergänzung aufnehmen:

"Die Stadt Obertshausen fordert, diese Ergebnisse, z.B. durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung in den Entwurf einzuarbeiten, da hierdurch eine spürbare
Lärmminderung zu erwarten ist."

Leider führen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen nicht zu Lärmreduzierungen, da die Hauptlärmquelle die Luftgeräusche des Schwerlastverkehrs sind, welche bereits unter 100 km/h fahren. Ich habe eine aktuelle Studie von der A45 vorgestellt, in der über mehrere Monate/Jahre Messungen und Befragungen der Anwohner durchgeführt wurden.

Als Ergebnis wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufgehoben, da diese Maßnahme unwirksam war.

Da aber in Obertshausen nicht sein kann, was nicht sein darf, ist dies nun wider besseren Wissens als Forderung unterwegs - wegen des guten Gefühls, "etwas" getan zu haben (leider ohne zu erwartenden Effekt).