ÄA X/647 Entschädigungssatzung Kopiergeld
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,
wir stellen folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag:
§3 wird wie folgt geändert:
(6) Mandatsträger können Aufwendungen für das Drucken von Sitzungsunterlagen, die mehr als 60 € pro Jahr betragen, gegen Nachweis bis zu einer Höhe von 120 € jährlich über die Fraktionskasse einreichen.
Begründung:
Die Vorlage des Magistrats würde eine automatische Aufwandsentschädigungserhöhung um 120 € für jeden Mandatsträger bedeuten, auch wenn wenig gedruckt wird.
Die Aufwandsentschädigung für jede Sitzung beträgt bereits 35 €, aus dieser lassen sich die meisten Ausdrucke bereits auskömmlich abdecken. Gegen Nachweis soll ein etwaiger Mehrbedarf über die Fraktionsmittel abgerechnet werden können.
Gleichzeitig bedeutet die rein digitale Verteilung von Dokumenten einen Zwang für jeden Stadtverordneten ein digitales Endgerät und Drucker vorzuhalten – das kann über die Fraktion bei Abrechnungsmöglichkeit über Fraktionsmittel aufgefangen werden.
Mit freundlichen Grüßen