ÄA XI/1029 Erstellung einer Baumschutzsatzung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, einen Entwurf für eine örtliche Baumschutzsatzung zu erstellen.

Die vom Deutschen Städtebund erstellte Muster-Baumschutzsatzung sowie die Baumschutzsatzung der Stadt Heusenstamm oder einer anderen Nachbarkommune könnten als Vorlage dienen.

Diese soll nicht nur Regeln für die Fällung von Bäumen enthalten, sondern auch Hilfsangebote und Fördermöglichkeiten für Grundstücksbesitzer mit schutzwürdigen Bäumen enthalten und Anreize dafür schaffen, neue Bäume anzupflanzen.
Sollte dies in einer Satzung nicht möglich sein, soll eine Paketierung einer Satzung mit flankierenden Maßnahmen erarbeitet und im Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellt werden.

Für genehmigte Fällungen müssen Neupflanzungen erfolgen. Ausnahmen können definiert werden, wie beispielsweise Obst- und Nadelbäume, die dann ohne Genehmigung gefällt werden könnten

Begründung:

Der Erhalt von Bäumen, vor allem großen, alten Bäumen, dient der Umwelt und dem ökologischen Gleichgewicht. Bäume spielen eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Schatten, der Verbesserung der Luftqualität, der Reduzierung von Staub und Lärm sowie der Erhaltung der Biodiversität. Der Schutz und damit der Erhalt von Bäumen ist in städtischen Gebieten besonders wichtig, um das Stadtklima zu verbessern und den Auswirkungen der Klimaerwärmung entgegenzuwirken. Bäume müssen auch gepflegt werden, das wird gerne übersehen.

Gleichzeitig sind über 80% der Nachbarschaftsstreitigkeiten auf Bäume und Gehölze zurückzuführen – Überhang, Laubabwurf, Astbruch, Schattenwurf, Wurzeln auf dem Nachbargrundstück, Pollenflug, Schädlingsbefall, Schlafbaum für Vögel mit Kothinterlassungen sind Klassiker im Schiedsamt – große Bäume haben im dichtbesiedelten Gebieten nicht nur Freunde. Jeder Eigentümer ist für die auf seinem Grundstück wachsenden Bäume verkehrssicherungs- pflichtig, d.h. er muss alles tun, damit von diesen Bäumen keine Gefahr ausgeht.
Dies ist 2x jährlich durch Sichtkontrollen notwendig und ggf. muss ein Fachmann herbeigezogen werden. Dies gilt auch für viele Pflegemaßnahmen an großen Bäumen, die durch Haushaltsleitern nicht mehr abgedeckt werden können.

Eine reine Baumschutzsatzung, die das Fällen verbietet oder erschwert, hat in etlichen Städten dazu geführt, dass vor Gültigkeitseintritt der Baumschutzsatzung noch schnell Tatsachen geschaffen wurden, weil Unsicherheit bei den Besitzern über zukünftige Aufwände auftrat und dies zur Fällung der Bäume führte.

Solche Situationen würden wir gerne verhindern und ein ausgewogenes Baumschutzpaket für den innerstädtischen Bereich anbieten können, welches auch Anreize für Neuanpflanzungen enthält.

Mit freundlichen Grüßen