FDP KHA XI/914 Weiterbeauftragung zur Gründung einer Wohnungsgesellschaft

Konkurrierender Hauptantrag zu XI/914

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren einstimmigen Beschluss X/862 vom 13.12.2018, wonach die Prüfung der Vorteilhaftigkeit einer anderen Rechtsform abhängig ist vom Vergleich mit den Alternativen „weiterer Eigenbetrieb“ sowie „Vergabe der Wohnungsverwaltung an einen privaten oder öffentlichen Dienstleister“ durch eine Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft mit vergleichender Kosten-/Nutzenrechnung.

Dieser Beschluss soll dahingehend aktualisiert und spezifiziert werden, dass der vorliegende Bericht des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW) zur möglichen Gründung einer Wohnungsgesellschaft als Vergleichsgrundlage herangezogen werden soll. 
Die dortigen Annahmen sollen durch Dritte überprüft und ggf. zum Vergleich übernommen werden und mit Planzahlen aus dem Eigenbetrieb sowie einer Vergabe der Wohnungsverwaltung an einen Dienstleister verglichen werden.

Insbesondere sollen folgende Kriterien überprüft, quantifiziert und verglichen werden:

  • Übernahme des Wohnungsbestandes zu Buchwert vs Verkehrswert, Grunderwerbssteuer
  • Vorhandenes und ggf. benötigtes Personal für das Gebäudemanagement der städt. Mietwohnungen
  • Angenommene Mietpreise und -steigerungen im Vergleichszeitraum
  • Angenommene Instandhaltungspauschalen und Verwaltungskosten im Vergleichszeitraum
  • Instandhaltung weiterhin über Bauhof oder Alternativen und ggf. Auswirkungen auf den Bauhof inkl. Prüfung potentieller Beihilferisiken
  • Klassifizierung des Mietwohnungsbestandes nach Renovierungsstatus und Ersteinschätzung der Aufwendungen für Energieeffizienz
  • Vergleich der Finanzierungs- und/oder Fördermöglichkeiten der geschätzten Renovierungs-und Energieeffizienzaufwendungen
  • Zusätzliche steuerliche Auswirkungen wie Umsatzsteuerpflichten etc

Die Ergebnisse sind dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vorzulegen und eine entsprechende Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung ist vorzubereiten.

Begründung:

Der Beschluss X/862 ist nur teilweise abgearbeitet und der vorliegende Antrag des Magistrates, sich ausschließlich der Variante Wohnungsbaugesellschaft zu widmen daher verfrüht, da nicht alle angeforderten Werte vorliegen und die vorliegenden Artefakte Widersprüche enthalten. 
Zur besseren Vergleichbarkeit sollen die weiteren beiden Varianten pragmatischerweise mit denselben Annahmen durchgerechnet werden, wenn sich diese bestätigen lassen. In der Diskussion waren die Angaben der VdW widersprüchlich: z. B. nennt die Präsentation den Verkehrswert für eine Übertragung an eine Gesellschaft, der Bericht rechnet mit Buchwerten. Es wird von mehr Aufgaben durch Renovierung, energetische Sanierung und auch Neubauten ausgegangen, gerechnet wird aber mit einem Personalgestellungsvertrag des vorhandenen Personals der Stadt (plus Geschäftsführung). Die Bauhofleistungen sind ebenfalls in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Angaben für energetische Sanierung fehlen komplett, es wird aber sehr auf angebliche Fördermittel für diesen Zweck in einer potentiellen Gesellschaft abgehoben.
Diese Widersprüche gilt es aufzulösen und Zusammenhänge herzustellen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Mit freundlichen Grüßen