Antrag zur Vermeidung finanzieller Belastung der Kommunen im Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,
wir stellen folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Obertshausen begrüßt das Startchancenprogramm von Bund und Ländern. Sie fordert die hessische Landesregierung dazu auf, die Mittel des Bundes vollständig mit originären Landesmitteln zu ergänzen, keine Verrechnung mit bestehenden Landesprogrammen vorzunehmen und die Schulträger finanziell nicht zu belasten.
Sie fordert den Magistrat auf, sich bei der hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Kommunen zeitnah bei der Ausgestaltung des Programms und des Verteilschlüssels einbezogen werden und auch in der Stadt Obertshausen möglichst viele Schulen vom Startchancenprogramm profitieren können.
Begründung:
Der Bildungserfolg wird in Deutschland und in Hessen maßgeblich von der sozialen Herkunft beeinflusst. Mit dem Startchancenprogramm des Bundes und der Länder werden 4.000 Schulen, darunter 320 in Hessen, über zehn Jahre mit insgesamt 20 Milliarden Euro gefördert. Es handelt sich um das größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik.
Konkret werden Schulen unterstützt, an denen eine hohe Zahl sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Ziel ist es, sie frühzeitig zu fördern und Ungleichheiten frühzeitig entgegenzuwirken. Die Unterstützung soll dorthin gelenkt werden, wo sie am drängendsten benötigt wird.
Ein besonderer Fokus der Unterstützung liegt auf der Stärkung der Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Ziel ist es, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren. Gegenstand der Unterstützung ist außerdem die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Das Programm soll die jungen Menschen dabei unterstützen, die nötigen Zukunftskompetenzen zu erwerben, wie die Befähigung zur demokratischen Teilhabe.
Vereinbart ist, dass der Bund die Hälfte der Mittel zur Verfügung stellt. Für die andere Hälfte kommen die Länder auf. Der hessische Kultusminister hat bisher jedoch offengelassen, ob und wie weit er die Schulträger zur Kofinanzierung heranziehen und bereits bestehende Landesprogramme für den hessischen Landesanteil gegenrechnen will.
Für den Erfolg des Programms ist es entscheidend, dass die Mittel des Programms zusätzlich zu bereits bestehenden Ausgaben in die Verbesserung der Bildung an den betroffenen Schulen fließen, die Chancen der dort lernenden Schülerinnen und Schüler tatsächlich vermehren und nicht durch Gegenrechnungen verwässert werden. Die angespannte finanzielle Lage der Landkreise und Kommunen gebietet es, dass das Land eigenständig seinen finanziellen Beitrag zum Erfolg leistet und die Schulträger nicht zur Kofinanzierung heranzieht.
Mit freundlichen Grüßen