Aktiver Klimaschutz / Energetische Sanierung städtischer Wohnungen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Im Haushalt sollen als Maßnahme des Klimaschutzes Gelder zur Vorfinanzierung eingestellt werden, um Fenster in städt. Mietwohnungen, die älter als 20 Jahre sind, durch neue Fenster zu ersetzen (energetische Modernisierungsmaßnahme gemäß §555b BGB).
Die Kosten sollen nach den gesetzlichen Rahmenbedingen auf die Mieter umgelegt werden - 8% der Kosten pro Jahr über 12,5 Jahre.

Beim Tausch der Fenster sollen auch Rollladen, Gurt, Wickler, etc. getauscht werden und der Rollladenkasten gedämmt werden, damit die Einsparung für Heizkosten möglichst effizient ist.

Das Gebäudemanagement erarbeitet mit dem Klimaschutzmanager eine Prioritätenliste und arbeitet die Maßnahme an.

Es soll ein Budget von 250.000 € in 2021 zur Verfügung gestellt werden, weitere Zuschussoptionen sind zu prüfen.

 

Begründung:

Eine Wohnung mit ca. 10 Fensten würde unsere Recherchen zufolge eine Investition von ca. EUR 5.000,- bedeuten (Grundannahme: pro Fenster, inkl. Demontage, Montage und Entsorgung der alten Fenster ca. EUR 500,-). Ein Mieter mit einer Wohnung von ca. 80 qm bei 10 Fenstern hätte nach diesen Annahmen eine Mehrbelastung von EUR 400,- /Jahr = 33,- /Monat.

Gegengerechnet für den Mieter wird diese Maßnahme durch die Verringerung des Bedarfs an Heizenergie, welche in einer Wärmebedarfsberechnung vor Beginn der Maßnahme dazulegen ist.

Moderne Fenster leisten auch eine bessere Lärmisolierung, so dass dies ein weiterer Vorteil für die Mieter ist. Private Haushalte sind ein wesentlicher Emittent von CO2.

Um aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun, wäre diese Maßnahme schnell durchzuführen und finanziell sowohl für den Mieter als auch für die Stadt vorteilhaft.

Die Maßnahme sollte im letzten Haushalt geschoben werden, bis der Klimaschutzmanager im Amt ist, das ist jetzt der Fall.

 

Mit freundlichen Grüßen