Freie Demokraten – FDP #FDP09V2

Änderungsantrag zum Haushalt

Beschlussvorschlag:

Es ist eine Liquiditätsreserve von 2% der Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit anzustreben. Dies entspricht ca. 1,3 Mio€. Für Kommunen im Entschuldungsprogramm der Hessenkasse reicht es aus, wenn der geforderte Bestand an liquiden Mitteln bis zum Haushaltsjahr 2022 sukzessive aufgebaut wird.

Begründung:

Der Finanzplanungserlass vom 7.11.2019 schreibt die Bildung einer Liquiditätsreserve vor. In den Ausschüssen wurde berichtet, dass diese nicht eingeplant und nicht erfüllt werden könnte. Aufgrund der kürzlich verbesserten Zahlen vom Land sollte dies revidiert werden. Eine Verzögerung im Haushaltsgenehmigungsverfahren durch fehlende formale Anforderungen führt in die vorläufige Haushaltsführung und die dringend benötigten Investitionen in die Kinderbetreuung könnten dann nicht gestartet werden. Für Kommunen im Entschuldungsprogramm der Hessenkasse reicht es aus, wenn der geforderte Bestand an liquiden Mitteln bis zum Haushaltsjahr 2022 sukzessive aufgebaut wird.