Dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir stellen folgenden Antrag:

I. Die Stadtverordnetenversammlung Obertshausen stellt mit Blick auf die Schulbewirtschaftung im Kreis Offenbach fest, dass sich die Qualitätsstandards in privater Erbringung bewährt haben.

II. Die Stadtverordnetenversammlung Obertshausen appelliert an den Kreisausschuss des Kreises Offenbach, dass - völlig unabhängig von der zukünftigen (Rechts-)Form bzw. Art der Erbringung der Schulbewirtschaftung nach Ablauf der derzeitigen „PPP“-Verträge -  die Qualitätsstandards bei der Schulbewirtschaftung unverändert bestehen bleiben.

Begründung:

Die Schulen des Kreises Offenbach befinden sich in einem baulich vorbildlichen Zustand, der wohl deutschlandweit seinesgleichen sucht. Der Presse war unlängst zu entnehmen, dass der Landrat davon ausgeht, dass nach Ablauf der Verträge mit Hochtief und SKE auch weiter Dienstleistungen eingekauft werden (müssen). Dies soll unter Regie der bestehenden Projektgesellschaften geschehen, die nach Vertragsablauf an den Kreis fallen, welcher damit zum Alleingesellschafter wird. Hierzu war der Presse (OP vom 13.12.2016) zu weiter zu entnehmen: „[...] Wichtig sei nun nicht nur die Entscheidung, wie die Wartung der Schulen künftig organisiert werden solle, sondern auch die Frage, welche Qualitätsstandards man für sie festlege [...]“.
Eine Absenkung der bisherigen Qualitätsstandards wird damit klar zur Disposition gestellt.

Mit der umfassenden Schulsanierung hat der Kreis Offenbach Vermögen geschaffen. Nur durch dauerhaft und unverändert-gleichbleibende Qualitätsstandards bei der Schulbewirtschaftung kann dieses Vermögen erhalten und fortgeschrieben werden - für die jetzige und zukünftige Generation/-en. Eine Absenkung der Qualitätsstandards bei der Schulbewirtschaftung darf somit unter keinen Umständen stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen