Änderungsantrag zur Vorlage X/199 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir stellen folgenden Änderungsantrag:

in der Haushaltssatzung wird §5 geändert:
Ziffer 4 Gewerbesteuer 357 v. H.
und somit der Wert aus 2016 beibehalten.

Gegenfinanzierung dieser Maßnahme:

- 250.000 € Unterstützung von Asylbewerbern 311-15 Reduzierung Ziff 19 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

- 100.000 € ab 2017 HHKons Maßnahme Kostendeckung Essensgeld Kinderbetreuung 365-11

- 50.000 € Melde- und Personenstandswesen 122-50 Erhöh. d. Leistungsentgelte/Kostendeckung

- 165.000 € 1,5% Reduzierung des Ansatzes für Sach- und Dienstleistungen

- 235.000 € Gebäudemanagement: Erhöhung der Einnahmen

 

Begründung:

Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ist kontraproduktiv.

Zum einen ist die Gewerbesteuer vom Gewinn abhängig und bei guter Ertragslage der Unternehmen die Einnahmen bei gleichem Hebesatz steigend und bei schlechter Ertragslage nutzt auch ein höherer Hebesatz nichts, um Mehreinnahmen zu generieren.

Zum anderen erhält Obertshausen von 5 Steuerzahlern 95% der Gewerbesteuereinnahmen – die in Frage kommenden großen Unternehmen haben mehrere Standorte und können Steuererhöhungen ausweichen, was für Obertshausen dann katastrophal wäre.

Die Erhöhung der Einnahmen ist fraglich, das zeigt auch die Prognose aus dem Haushaltssicherungskonzept 2016, welches für diesen Hebesatz Mehreinnahmen von 1,5 Mio € aufzeigte und die diesjährige Prognose von 800.000 € für dieselbe Maßnahme.