Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir stellen folgenden Antrag:

Der Bericht X/123 zu den Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang der L3064 zeigt auf, dass beidseitige Radschutzstreifen nicht möglich sind und alternierende Radschutzstreifen auf dieser Strecke ein extern zu vergebendes verkehrstechnisches Gutachten für Radverkehrsfrequentierung und Parkflächen benötigen würden.

Der Magistrat wird gebeten, vor der Entscheidung über ein solches Gutachten eine Prüfung mit schriftlichem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung bis Jahresende vorzulegen, ob eine alternative Radwegeführung in Hausen über Einführung von Fahrradstraßen beidseits der L3064 mit Anschluss an die Brücken über die B448 möglich wäre.

Maßgeblich für diese Verkehrsführung soll ein flüssiges sowie sicheres Fortkommen auf dem Fahrrad abseits, aber parallel zur frequentierten Durchfahrtsstraße sein.

Dazu schlagen wir als Basis folgende Streckenführung für Fahrradstraßen vor:

Westliche Führung: Ortseingang Hausen (Lämmerspiel) –-> Brückenstr. – Gumbertseestr. – Friedensstr. – Sudetenstr. – Brücke „Holzland Becker“, zusätzlich Dreieichstr. von L3064 bis Brücke „Egerländer Platz“.

Östliche Führung: Ortseingang Hausen (Lämmerspiel) –> Lämmerspieler Str. – Kapellenstr. – Herrnstr. – Albert-Schweizer-Str. – Bauerbachstr. -  Flurstr. - Brücke „Holzland Becker“.

Von diesen Streckenführungen sind regelmäßige Abbiegemöglichkeiten in die Wohnquartiere und auf die L3064 vorhanden.

 

Begründung:

Radschutzstreifen auf der Landesstr. 3064 haben die im Bericht X/123 aufgeführten Auswirkungen und Schwierigkeiten, die letztendlich auch keine befriedigende Lösung für die Radfahrer darstellen.

„Den“ Radfahrer gibt es nicht, die Motivationen für eine Streckenwahl sind völlig unterschiedlich. Der geübte Radfahrer, der flüssig vorankommen bzw. durch den Ort durchfahren will, wird weiterhin die L3064 benutzen und im Verkehr mitschwimmen.
Radfahrer, die sich vom dichten Verkehr bedrängt fühlen, sind oft nur mangels Kenntnis über Alternativen oder aus Gewohnheit vom Autofahren dort unterwegs. Leider sieht man häufig im Ortsbild, dass von dieser Gruppe vermehrt auf Bürgersteige ausgewichen wird und Fußgänger bedrängt werden.

Radfahrern eine sichtbare und sichere Wegeführung zu geben, ist auch eine politische Motivation, um den Radverkehr in Obertshausen attraktiver zu machen und zum Umstieg auf geeigneten Strecken zu motivieren.
Fahrradstraßen sind den Radschutzstreifen von der Schutzwirkung für Radfahrer deutlich überlegen. Auf Fahrradstraßen haben Radfahrer Vorrang, dürfen z. B. auch nebeneinander fahren. KFZ dürfen diese mit Zusatzschild auch benutzen, müssen sich aber dem Radverkehr unterordnen. In Fahrradstraßen gilt max. Tempo 30. Fahrradstraßen haben keine besonderen Einschränkungen  für den ruhenden Verkehr wie z. B. Radschutzstreifen, die mit Parkverboten verbunden sind.

Fahrradstraßen können ohne großen Aufwand eingerichtet und in Tempo 30 Zonen integriert werden. Es ist lediglich eine Beschilderung mit VZ 244 nötig. Bauliche Änderungen sind im Regelfall nicht nötig, können aber ergänzend sinnvoll sein (hier z. B. Kreuzung/Überquerung Schönbornstr.).

Da auf den vorgeschlagenen Straßen die Stadt Obertshausen alleiniger Träger ist, kann hier auch schneller mit einer Umsetzung begonnen werden.

Die vorgeschlagenen Streckenführungen resultieren aus einer möglichst geradlinigen Führung parallel zur L3064, die kein „Zickzack“ oder im „Nichts“ endende Wege enthält und sowohl an die L3064 als auch die Brücken über die B448 zur möglichen Weiterführung in einem nächsten Schritt in den Ortsteil Obertshausen angebunden ist.

Das wäre aus unserer Sicht bei einer Realisierungsmöglichkeit die bessere Alternative zu einer halbherzigen, wirkungsärmeren und kostenintensiven Scheinlösung auf der L3064.