Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept wird die Maßnahme mit der laufenden Nr

65) Einführung einer Straßenbeitragssatzung

im Jahr 2014 mit hoher Priorität bearbeitet und für die Einführung ab dem Jahr 2015 als umlagefähiger wiederkehrender Beitrag ausgestaltet.

Dies soll ab dem Jahr 2015 zu Mehreinnahmen von mind. 250 T€ jährlich führen und als langfristiges Ziel die Kostendeckung der Straßeninstandhaltung anstreben.

Begründung:

Zweifellos benötigt die Stadt auch eine Erhöhung der Einnahmen, um die Haushaltslage zu konsolidieren. Trotzdem sollte nicht das „große Bild“ außer Acht gelassen werden, wer denn aus welchem Grund zur Finanzierung städtischer Aufgaben herangezogen wird und ob dies eher kleine Minderheiten sein sollen oder eher die „breite Masse“ und ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

Die Finanzierung über alle Nutzer der Straßeninfrastruktur in Form von wiederkehrenden Beiträgen, welche vom Eigentümer an die Nutzer der Grundstücke weitergegeben werden können, ist die gerechteste Form dieser Gebühr und sollte in dieser Form eingeführt werden.

Der Vorteil der Straßenbeiträge als Gebühr ist, dass diese nach tatsächlichem Aufwand erhoben werden, d. h. der Bürger bekommt die Höhe der Gebühr belegt und kann über den politischen Raum Standards für die Qualität der Straßeninstandhaltung setzen.

Nach der Information durch die Bürgerversammlung kann nun mit der Umsetzung begonnen werden.