Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltsplan gemäß §1 Abs. 4 Nr. 7 GemHVO-Doppik werden die Sachleistungen für die Fraktionen (3.1.3 Bereitstellung von Räumen incl. Heizung, Reinigung, Beleuchtung) bewertet und auf die Fraktionsgelder (Sockelbetrag plus Betrag je Fraktionsmitglied) angerechnet.

Begründung:

Vorletztes Jahr hatte ich nach den Erfahrungen der FDP Fraktion beantragt, die Fraktionsmittel zu kürzen, da diese bei sparsamer Mittelverwendung mehr als auskömmlich waren.

Auch dieses Jahr zeigen die Abrechnungen der Fraktionen laut Anlage, dass die Mittel in der Mehrzahl der Fraktionen nicht ausgeschöpft werden. Außerdem zeigt die Anlage, dass geldwerte Sachleistungen nicht bewertet und den Fraktionsgeldern angerechnet wurden.
Meinen Informationen zufolge verfügt jede Fraktion über einen festen Fraktionsraum. Ich vermisse die Bewertung dieser geldwerten Sachleistung.

Die Erfahrungen in der FDP Fraktion haben gezeigt, dass Fraktionsräume nicht exklusiv benötigt werden, diese können mit anderen Organisationen geteilt werden.

Zusätzlicher Raumbedarf für Vereine ist durchaus vorhanden, das zeigen u. a. die Planungen für Mehrzweckgebäude im diesjährigen Haushalt. Die Anrechnung der Raumkosten gibt einen Anreiz, hier wirtschaftlicher und offener zu denken und den Vereinen gleich ab Januar Angebote machen zu können.