Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

Beschlussempfehlung:

Der Magistrat prüft und berichtet über eine teilweise Umgestaltung des Straßenraums nördliche Heusenstammer Straße/Bahnhofstraße zwischen Rembrücker Weg und Im Hasenwinkel.

Der Magistrat schließt in seine ausstehende Prüfung und Berichterstattung zum Stadtverordnetenbeschluss IX/528 vom 27.9.2012 („Im Rahmen der Prüfung soll vor Beschluss der Umsetzung eine Informationsveranstaltung für die Anwohner stattfinden, in dem die Konsequenzen (z.B. Wegfall des Mittelstreifens und von Parkplätzen) vorgestellt und diskutiert werden. Außerdem sollen die bestehenden Alternativrouten aus dem Radwegeplan vorgestellt und gegebenenfalls Verbesserungen in Ausschilderung und Markierung und deren Kosten ermittelt werden.“) auch den Aspekt der Einführung einer durchgängigen Fahrradstraße von der Schulstraße bis zur Von-Behring-Straße ein (Verlauf der Fahrradstraße: Waldstraße ab Höhe Schulstraße, Querung Bahnhofstraße, Wilhelmstraße, Querung Kirchstraße, Durchgangweg zur Lessingstraße, Lessingstraße, Querung Brühlstraße, Radrampe unter der S-Bahn, Otto-Wels-Straße, Querung Alexanderstraße, Durchgangsweg zu „Im Hasenwinkel“, Querung „Im Hasenwinkel“, Georg-Kerschensteiner-Straße, Albrecht-Dürer-Straße, Rad-/Fußgängerbrücke am „Holzland Becker“, von-Behring-Straße. Optionale Fortführung über Robert-Koch-Straße zur Schönbornstraße, dort Querung der Schönbornstraße auf Höhe der Mittelinsel auf Höhe des Restaurants „Kupferkanne“ zum Anschluss an die Friedenssstraße und Fortführung auf dieser Achse bis zur Waldschule.).

Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob bei Querungen der Fahrradstraße Vorrang eingeräumt werden kann, so dass die heutigen „Sicherungsmaßnahmen“ wie Drängelgitter an Kreuzungspunkten entfallen können und zukünftig auch große Fahrräder mit Anhänger sicher und flüssig innerhalb Obertshausens ihren Weg finden können.

Begründung:

Der Beschluss IX/528 aus 2012 ist noch nicht abgearbeitet; es fehlt die Informationsveranstaltung für die Bürger sowie die Darstellung der alternativen Optimierung der vorhandenen Radwege sowie die Ermittlung deren Kosten.

Die Einführung von Radschutzstreifen auf der Bahnhofstraße führt aufgrund der fehlenden Straßenbreite nicht zu erhöhter Sicherheit der Radfahrer; außerdem ist die Bahnhofstraße nicht an die Radwegerampen für die S-Bahnunterquerung angeschlossen, so dass die Lenkung des Radverkehrs auf die Bahnhofstraße für den Radfahrer nichts verbessert.
Die durch Radschutzstreifen wegfallenden Parkstände in der Bahnhofstraße verschlechtern die Situation der anliegenden Geschäfte sowie die Parkplatzsituation an der Kirche „Herz Jesu“ und führen zum Konflikt mit den Zielen des Stadtentwicklungsplanes.

Die Diskussion ergab bislang, dass man trotz der inhaltlich kaum vorhandenen Verbesserung für die Radfahrer trotzdem Radschutzstreifen etablieren möchte, da dies ein weithin sichtbares Zeichen dafür wäre, dass Radfahrer willkommen seien und man den innerörtlichen Radverkehr stärken möchte. Diesen Aspekt möchte ich mit dem Vorschlag, eine Fahrradstraßenachse durch Obertshausen mit bester Anbindung an die S-Bahnunterquerung und B448 Überquerung aufgreifen und eine für die Radfahrer bessere Lösung vorschlagen. Auf Fahrradstraßen haben Radfahrer Vorrang, KFZ dürfen diese mit Zusatzschild auch benutzen, müssen sich aber dem Radverkehr unterordnen. In Fahrradstraßen gilt max. Tempo 30.

Die Führung der Fahrradstraße über heutige Einbahnstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche führt für den Autoverkehr kaum zu weiteren Einschränkungen, für die Fahrradfahrer aber zu weitreichenden Verbesserungen.

Da Fahrradstraßen hierzulande noch nicht so präsent sind, lege ich ein Informationsblatt des ADFC zu Beratungszwecken bei.