Anfrage gemäß § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung -

Anfrage an den Magistrat der Stadt Obertshausen: Städtische Zuschüsse für Sport- und Bewegungsangebote

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Winter,

ich stelle folgende Anfrage an den Magistrat der Stadt Obertshausen:

Laut Übersicht über die freiwilligen Leistungen der Stadt Obertshausen im Haushaltsjahr 2014 (IX/1082) erhält die AWO Obertshausen einen Jahreszuschuss von 30.500 € als freiwillige Leistung.

Zur Verwendung wird lediglich angegeben, dass Jahresberichte und Verwendungsnachweise vorgelegt werden.

Fragen:

1) Werden die von der AWO durchgeführten Sport- und Bewegungsangebote (z. B. Seniorengymnastik, Sitztanz, Atemübungen mit Bewegung, etc) über diesen oder andere Zuschüsse über städtische Gelder mitfinanziert?

2) Erhalten andere Empfänger städtischer Zuschüsse (ausgenommen Sportvereine) städtische Gelder für Sport- und Bewegungsangebote?
Falls ja, welche Institution und in welcher Höhe?