Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung Obertshausen begrüßt die Bereitschaft des Kreises Offenbach, zu prüfen und zu berichten, unter welchen rechtlichen, finanziellen und praktischen Bedingungen eine vollständige Rekommunalisierung der Tagespflege und im Gegenzug eine vollständige Überführung der Aufgabe der Schulkindbetreuung an den Grundschulen an den Schulträger Kreis Offenbach möglich ist.

Die Zielsetzung der vorstehend beschriebenen Entkoppelung soll eine klare Betreuungs- und Verantwortungsstruktur für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in kommunaler Hand via KiTa und Tagespflege sowie eine ebensolche für Schulkindbetreuung an den Grundschulen - inklusive einem pädagogischen Konzept für den Nachmittag - beim Schulträger sein.

Der Magistrat der Stadt Obertshausen wird überdies aufgefordert, betreffend Tagespflege und Grundschulkindbetreuung zu prüfen und im zuständigen Fachausschuss zu berichten, über:

- die aktuelle Sachlage bzw. die Zuständigkeiten in unserer Stadt Obertshausen

- die aktuelle Rechtslage

- die zugehörigen Fördertatbestände nach dem KiFöG

- die aktuelle finanzielle Sachlage für unsere Stadt und mögliche Änderungen durch die vorgeschlagene Entkoppelung.

 

Begründung:

Aktuell herrscht im Kreisgebiet betreffend das Zusammenspiel von Schulkindbetreuung an den Grundschulen am Nachmittag auf der einen und der Tagespflege auf der anderen Seite ein Nebeneinander. Von Kommune zu Kommune gibt es unterschiedliche Strukturen, Herangehensweisen sowie Zuständigkeiten. Bei dieser wichtigen Thematik sollte es jedoch das Ziel allen politischen Handels sein, klare und transparente Strukturen sowie ebensolche Verantwortlichkeiten zu schaffen.

Ein erster Schritt in diese Richtung ist eine klare Aufgaben-, Verantwortlichkeits- und Zuständigkeitstrennung zwischen den Kommunen und dem Schulträger bei der Tagespflege und der Grundschulkindbetreuung.

Eine koordinierende Rolle der Kommunen bei der Tagespflege und eine alleinige Zuständigkeit des Schulträgers Kreis Offenbach bei der Schulkindbetreuung in den Grundschulen ist demnach anzustreben und dazu sind in einem ersten Schritt die entsprechenden praktischen, rechtlichen und finanziellen Bedingungen auszuloten und darzustellen.  

Zur Finanzierung der Rekommunalisierung „Tagespflege vor Ort“ sowie alleinige Grundschulkindbetreuung durch den Schulträger gilt es zuerst, die entsprechenden Strukturen und Aufgaben zu ermitteln und im neuen, klar getrennten System zu beschreiben und darzustellen.

Nach der anschließenden Ermittlung der aktuellen Finanz(-ierungs-)situation betreffend der beiden Aufgabenbereiche gilt es, ein tragfähiges finanzielles Ausgleichssystem zwischen den Kommunen und dem Kreis und wiederum dem Schulträger und den Kommunen zu erarbeiten.

Die Zielsetzung der vorstehend beschriebenen Entkoppelung soll eine klare Betreuungs- und Verantwortungsstruktur für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in kommunaler Hand via KiTa und Tagespflege sowie eine ebensolche für Schulkindbetreuung an den Grundschulen - inklusive einem pädagogischen Konzept für den Nachmittag - beim Schulträger sein.