Zum CDU-Antrag IX/1524 "Erhöhung des Zuschusses an die freien Träger von Kindertagesstätten zur Gleichstellung von Erzieherinnen und Erziehern in Obertshausen" stellte die FDP folgenden Antrag:

"„Der Magistrat prüft und berichtet über die Möglichkeiten und Kosten der Erhöhung des Zuschusses an die freien Träger von Kindertagesstätten zur Gleichstellung von
Erzieherinnen und Erziehern in Obertshausen."

Begründung:

Die CDU hatte beantragt, aus dem städt. Haushalt rückwirkend eine Höhergruppierung auch für Erzieher der freien Träger zu finanzieren.

Die FDP hält es in mehren Punkten für sehr schwierig, dies legal umzusetzen und setzt eine Prüfung und einen Bericht des Magistrates daher voraus.
- Tarifautonomie hat in Deutschland Verfassungsrang - Löhne und Gehälter werden zwischen den Tarifpartnern festgelegt und nicht vom Stadtparlament.
- Die Stadt hat selbst mit der Höhergruppierung der Erzieher "im Vorgriff" auf die Tarifverhandlungen agiert
- Die Arbeitgeber/Freien Träger sind selber nicht bereit, diese Erhöhung von sich aus zu zahlen, da die Tarifverhandlungen nicht absgeschlossen sind
- es existieren Verträge zwischen der Stadt und den Freien Trägern, die die Finanzierung regelt, die hierzu geändert oder ausgehebelt werden müssten

Und an allem dem vorbei soll mal eben beschlossen werden, dass die Stadt Obertshausen das zahlen soll - aus dem laufenden Haushalt.

Die FDP möchte, dass diese komplizierte Lage erst analysiert wird und geprüft wird, ob ein solches Ansinnen in rechtsstaatlicher Weise durchführbar sein kann.