Zum FDP Antrag Hundesteuersatzung

Die Ende 2012 beschlossene Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Obertshausen hat neben den verhaltensbedingten Vorkommnissen auch eine Liste gefährlicher Hunde per Definition eingeführt, die rein auf Rasse oder Abstammung basiert.
Die Rasseliste hat ganz offensichtlich rein gar nichts mit der durch einen Hund ausgehenden Gefährdung zu tun, wenn nicht einmal ein Prozent der Beißattacken auf gelistete Hunderassen zurückgeht.
Das Land Schleswig-Holstein hat dieses Jahr ein beispielhaftes Hundegesetz beschlossen, welches Kriterien enthält, die wir für Obertshausen für sinnvoller und näher an der Lebenswirklichkeit  erachten als die bestehende Regelung.

 

Hunde werden darin nur als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind.
Der Halter wird dann über Haftpflichtversicherungen und erforderliche Sachkundenachweise in die Pflicht genommen – oftmals ist die Ursache der Probleme und somit der Schlüssel zur Lösung eher am anderen Ende der Leine.
Darüber hinaus soll über eine Ermäßigung bei der Hundesteuer ein Anreiz gesetzt werden, auf freiwilliger Basis als Halter einen Sachkundenachweis abzulegen.
Da wir davon überzeugt sind, dass Maßnahmen wie der Sachkundenachweis greifen werden, muss auch eine „zweite Chance“ als Anreiz für als gefährlich eingestufte Hunde und deren Halter geschaffen werden.
Die Empfehlung einer Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter sowie die verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Halter gefährlicher Hunde soll die Auswirkungen etwaiger Vorkommnisse mildern.

Eine Hundesteuersatzung nach diesen geänderten Kriterien schafft unserer Meinung nach einen höheren Beitrag zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit als die Rassehundeliste.